Karate Ordnung

Kategorie: Karate
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Sportordung

1. Abteilungsleitung

Der von der Abteilungsversammlung gewählte Abteilungsleiter ist zuständig für:

- Organisation des Trainings-, Lehrgangs- und Wettkampfbetriebes,

- Einsatz, Aus- und Fortbildung von Übungsleitern,

- Meldung zu Veranstaltungen (Prüfungen, Lehrgänge, Wettkämpfe).

2. Übungsleiter (ÜL)

Die eingesetzten Übungsleiter (ÜL) sind verantwortlich für ihre Trainingsgruppe. Die langfristige Trainingsrahmenplanung erfolgt in Absprache mit dem Abteilungsleiter. Die Gestaltung der einzel­nen Trainingseinheiten sowie Vorbereitung und Durchführung von Kata-Überprüfungen und Vorprüfungen obliegt den ÜL in den betreffenden Gruppen.
Eine Aufwandsentschädigung wird nach vertraglicher Vereinbarung mit dem TSV Wacken gezahlt. Die ÜL sind selbst verantwortlich für ihre Aus- und Fortbildung nach den Ausbildungsrichtlinien des DSB/DKV. Eine Ausbildungskostener­stattung erfolgt im Rahmen der verfügbaren Vereins-/Abteilungshaushaltsmittel. Die Kostener­stattung ist an eine vom TSV-Vorstand festgelegten Tätigkeitsfrist verbunden.

3. Training

Die Trainingsgruppeneinteilung nach Graduierung und Wettkampf- bzw. Breitensport (ggf. Alter) ist für die Teilnehmer verbindlich. Über Ausnahmen entscheidet im Einzelfall der zuständige ÜL. Die Teilnehmer haben nach Möglichkeit so rechtzeitig zu erscheinen, dass ein pünktlicher, gemein­samer Trainingsbeginn gewährleistet ist. Auch bei Verspätung ist das Zeremoniell einzuhalten. Muss das Training im Einzelfall vorzeitig beendet werden, ist dies dem ÜL vor Trainingsbeginn an­zuzeigen.
Das Training vorausgehender und nachfolgender Gruppen ist zu respektieren. Die Halle ist ggf. erst unmittelbar vor Trainingsbeginn zu betreten bzw. direkt nach dem Ende zu verlassen.
Zu allen Veranstaltungen (Lehrgänge, Prüfungen, Wettkämpfe) ist ein DKV-Pass vorzulegen, für dessen Gültigkeit (Jahressichtmarke, Startberechtigung, Vereinsmitgliedschaft, Attest, Lehrgänge) der Karateka selbst verantwortlich ist.
Grundsätzlich sollte an einer jährlich zu wiederholenden sportärztlichen Untersuchungen teilge­nommen werden, die eine allgemeine ärztliche, orthopädische und labormedizinische Untersu­chung sowie die Erfassung von Vorerkrankungen beinhalten soll. Das Attest ist im DKV-Pass ein­zutragen.

4. Lehrgänge

Eine unersetzliche Ergänzung des Trainings bietet das Lehrgangsangebot. Eine Beschränkung auf die Teilnahme am Vereinstraining ist im Sinne einer umfassenden sportlichen Grundausbil­dung unbedingt zu vermeiden. Das umfangreiche Lehrgangsangebot ermöglicht nicht nur Einblick in die Vielfalt des Karate-Do, es vermittelt auch neue technische, kenntnismäßige und wertvolle soziale Aspekte, die eine eigenständige Entwicklung des Karateka fördern und ein 'Spiegelbild' des Vereinstrainers im negativen Sinne verhindern.

5. Prüfungen

Eine Kyu-Prüfung ist die Bestätigung gezeigter Leistungen, die durch regelmäßiges Üben erwor­ben wurden. Die Kyu-Prüfung beinhaltet aber auch die Aufforderung, den anstrengenden Weg des Karate-Do weiterzugehen. Folgerichtig gehört zu diesem Weg eine der Graduierung entspre­chende Trainingseinstellung, die ebenfalls durch regelmäßiges Üben vermittelt wird.
Über die Zulassung zu der in der Regel halbjährlich stattfindenden Kyu-Prüfung entscheidet der jeweilige ÜL auf Grundlage des Trainingsbesuches, einer Überprüfung der dem bisherigen Gürtel­grad entsprechenden Katas sowie der Vorprüfung. Die vom Übungsleiter abgenommene Vorprü­fung hat den Charakter einer Kyu-Prüfung und dient als Test zur Prüfungszulassung. An der Vor­prüfung kann grundsätzlich jeder Karateka unverbindlich teilnehmen. Bei Anwärtern der Oberstufe (Braungurt) ist die Teilnahme freiwillig. Die Teilnehmer an einer Kyu-Prüfung mel­det der zuständige ÜL durch Vorlage der Vorprüfungsliste, der erforderlichen Prüfungsgebühr und der DKV-Pässe an den Abteilungsleiter unmittelbar nach der Vorprüfung, spätestens jedoch eine Wo­che vor dem Termin der Prüfung.
Für die Einhaltung der Prüfungsvoraussetzungen und -inhalte sind die Teilnehmer ab Gelbgurt selbst verantwortlich. Grundlage hierfür bildet die jeweils gültige Prüfungsverfahrensordnung / Prüfungsordnung des DKV, die den Prüfungsanwärtern schriftlich vorliegen sollte.
Über die Zulassung zur Prüfungsteilnahme außerhalb der Vereinsprüfungen entscheiden im be­gründeten Einzelfall ÜL und Abteilungsleiter.

6. Wettkämpfe

Grundlage für die Aufnahme in den Wettkampfkader ist die Bereitschaft zu besonderem persönli­chen Einsatz, der sich auch in entsprechendem Trainingsaufwand äußern muss. Die Organisation und Durchführung der Talentsichtung und -förderung obliegt dem Abteilungsleiter bzw. dem zu­ständigen Wettkampftrainer, der für eine entwicklungsgemäße Heranführung der Sportler an den Wettkampfsport verantwortlich ist. Die Talentsichtung sollte nach Rücksprache mit dem zuständi­gen ÜL erfolgen. Für das Funktionieren des Wettkampfbetriebes ist gegenseitigem Vertrauen zwi­schen Athlet und Trainer eine unverzichtbare Basis, was einen hohen Grad an Verlässlichkeit, Ka­meradschaft und Verantwortungsbewusstsein voraussetzt. Dies gilt insbesondere für die Verab­redung spezieller und zusätzlicher Trainingseinheiten.
Die Meldung zu Wettkämpfen nimmt der Abteilungsleiter unter Berücksichtigung der Ausschrei­bungsmodalitäten, des Trainingsaufwandes und des Trainingszustandes vor.
Ein - auch zeitweises - Ausscheiden aus dem Wettkampfkader aus persönlichen Gründen ist - nach Rücksprache mit dem Sportwart - jederzeit möglich.
Um den Wettkampfbetrieb nicht zu einer übermäßigen Belastung der schulischen Erfordernisse werden zu lassen, sollte in problematischen Fällen rechtzeitig Rücksprache mit dem ÜL / Abteilungsleiter gehalten werden.

Beschlossen vom TSV Wacken-Vorstand
September 2001